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Unter den ersten 111 Neukunden liefert die Kölner Jungfrau auch selbst.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen.
1. Allgemeines.

1.1 Die Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der MOBOX GmbH, Wankelstraße 14-16, 50996, nachfolgend „MOBOX“ genannt, und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).

Das Produkt „MOBOX“ beinhaltet die Anlieferung und Abholung von den vom Kunden angegebenen Orten, an denen der Kunde die Lagerbehälter verschiedener Arten und Volumina befüllt oder entleert, sowie die Lagerung der gefüllten Behälter sowie die Abholung und Lieferung der verpackten Artikel Transportbehälter des Kunden (Fremdbehälter), jeweils für einen bestimmten Zeitraum.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, MOBOX hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.



2. Dienstleistungen.

Im Folgenden werden die Leistungen definiert, die immer gemäß Preisliste vergütet werden.

2.1 Folgende Boxen (Oberbegriff) können Mietartikel sein.

- die Box S (0,00 m Länge x 0,00 m Breite x 0,00 m Höhe), die im Vertrag mit einer Nummer gekennzeichnet ist, oder

- die Box M (0,00 m Länge x 0,00 m Breite x 0,00 m Höhe), die im Vertrag mit einer Nummer gekennzeichnet ist, oder

- die Box L (0,00 m Länge x 0,00 m Breite x 0,00 m Höhe), die im Vertrag mit einer Nummer gekennzeichnet ist, oder

- die Box XL (0,00 m Länge x 0,00 m Breite x 0,00 m Höhe), die im Vertrag mit einer Nummer gekennzeichnet ist.


In den Boxen dürfen nach Angaben von MOBOX nur Gegenstände gelagert werden, die nicht unter Ziffer 3 fallen.

2.2 Kistenlagerung: Der Vertrag umfasst die Lagerung von Kisten, die der Kunde angemietet und befüllt hat, in Lagern von MOBOX.
Vor der Abholung der Boxen von MOBOX muss der Kunde diese mit einem Vorhängeschloss sichern. MOBOX verkauft passende Schlösser.

Der Kunde ist verpflichtet, die Box mit der mitgelieferten Plombe zu verschließen.

Während der Einlagerung ist ein Zugriff (z. B. Besichtigung, Teilbefüllung oder Entleerung) am Lagerort unter bestimmten Bedingungen durchführbar. Dies ist jedoch nur mit Voranmeldung und während der Geschäftszeiten der bezeichneten Stelle möglich. [1].

Soweit diese AGB nicht von gesetzlichen Vorschriften abweichen, sind für dieses Vertragsverhältnis neben den Regelungen des BGB auch die Regelungen der §§ 343 bis 347, §§ 352 bis 372, §§ 407 bis 450 und §§ 467 bis 475h des HGB anwendbar, und zwar selbst dann, wenn der Kunde Verbraucher ist.

2.3: MOBOX liefert und holt vom Kunden bereitgestellte leere und gefüllte Kisten, liefert sie an die vom Kunden angegebenen Orte und holt sie leer oder gefüllt ab.

Nur gegen Vorlage eines gültigen Reisepasses, Personalausweises oder eines anderen amtlichen Lichtbildausweises des im Vertrag benannten Kunden oder einer vom Kunden ausdrücklich schriftlich bevollmächtigten Person, ist die Überlassung der Boxen gewährleistet. Dies betrifft auch die Sichtung der Boxen.

Das Fahrzeug mit den Abmessungen (ca. 0,00 m lang, 0,00 m breit und 0,00 m hoch) liefert die Boxen an die vom Kunden angegebene Adresse. Anfällige Besonderheiten des Ortes wie (enge) Einbahnstraßen, Sackgassen, zeitlich oder gewichtsbeschränkte Zufahrt o.ä. sind MOBOX vom Kunden offen zu legen. Außerdem ist der Kunde dafür verantwortlich, dass ein ausreichend großer Stellplatz für das Fahrzeug vorhanden ist. Eventuell erforderliche Genehmigungen zum Abstellen des Fahrzeugs hat der Kunde vor dem Liefertermin bei den zuständigen Behörden einzuholen und MOBOX bei Anlieferung auszuhändigen. MOBOX ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug vorschriftswidrig abzustellen, auch nicht auf Anweisung des Kunden. Der Kunde muss MOBOX während des Parkens über alle neu eingeführten Parkbeschränkungen informieren. Sofern der Kunde nicht nachweist, dass er dies nicht zu vertreten hat, wird MOBOX die Kosten berechtigter Abmahnungen, Bußgelder oder Abschleppmaßnahmen von wem auch immer (Behörde, gestörter Grundstückseigentümer) weiterbelasten.

Beim Be- oder Entladen der Containerbox hat der Kunde die Möglichkeit, auf Hilfe der Mitarbeiter von MOBOX zurückzugreifen. Die Demontage oder Montage von Möbeln obliegt den Mitarbeitern von MOBOX nicht, Sie sind lediglich für das Tragen der Gegenstände und das Ein- oder Ausladen in die Kiste verantwortlich.

2.4 Termine für Lieferung, Abholung oder (teilweise) Befüllung/Entleerung unterliegen vorbehaltlich einer Mindestankündigung:

Lieferung und Abholung leerer oder

befüllter Container-Box: 7 Werktage

Auslagerung Container-Box zwecks

(Teil-)Befüllung/Leerung[1]: 7 Werktage

Lieferung/Abholung Box: 7 Werktage.

Weiterhin ist erforderlich, dass der Kunde MOBOX vorab informiert, wenn er den vereinbarten Termin nicht einhalten kann. Als rechtzeitig gilt eine Anzeige, die mindestens zwei Werktage (Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen) vor dem vorher festgesetzten Termin am Lieferort, am Lagerort oder am Sitz der MOBOX erfolgt. Bei nicht rechtzeitiger Benachrichtigung wird eine Gebühr in Höhe der Kosten für den planmäßigen Service erhoben.

2.5 Der Transport und die Lagerung von Fremdbehältern

MOBOX holt und lagert die Fremdbehälter nach Erhalt vom Kunden. MOBOX sendet die Ware nach Ende der Einlagerung an den Kunden zurück.

Die eingelagerten Gegenstände sind vom Kunden so zu verpacken, dass Schäden durch normale Transportbeanspruchungen (z. B. Stöße, Temperaturwechsel) vermieden werden. MOBOX behält sich das Recht vor, nicht ordnungsgemäß verpackte Gegenstände zu verweigern oder gegen eine Gebühr neu verpacken zu lassen.

Auf der Website (www.mobox.de) gibt es Tipps zum richtigen Verpacken.

Für einen Gegenstand mit den maximalen Abmessungen von 0,0 m Länge x 0,0 m Breite x 0,0 m Höhe ist ein Gewicht von maximal 30 kg zulässig. Artikel, die den Kriterien nicht entsprechen, werden nicht angenommen, außer dies wurde mit MOBOX abgesprochen. Es können zusätzliche Gebühren anfallen.

MOBOX behält sich das Recht vor, eine Anschlussfahrt in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde zum geplanten Zeitpunkt nicht verfügbar ist.

EIn Artikel muss für die Mindestmenge gelagert werden. Eine Monatsmiete sind das Minimum.



3. Nicht zulässige Lagergegenstände

Nicht gelagert werden dürfen:

Artikel, die wahrscheinlich verderben, verfaulen oder Ungeziefer anziehen, insbesondere Lebensmittel, unabhängig von der Verpackung.
Solche Gegenstände, die die Mietbox oder den Lagerraum des Kunden gefährden, insbesondere solche, die leicht entflammbar sind, eine erhöhte Brandgefahr haben, explosiv sind oder sich selbst entzünden, wie Feuerwerkskörper, Munition, Waffen, Sprengstoffe, Chemikalien, Giftstoffe und radioaktive Stoffe.
Pflanzen und Tiere, die leben.
Jede Art von Müll.
Geld, Edelmetalle, Edelsteine, Schmuck und Wertpapiere.
Flüssigkeiten.


4. Widerrufsbelehrung für Verbraucher.

Widerrufsrecht

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten von MOBOX gem. Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten von RDO gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBG. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


Der Widerruf ist an folgende Daten zu adressieren:

MOBOX e.K.

Wankelstraße 14-16

50996 Köln

Tel.: +49 (0) 221-63892-21

E-Mail: info@mobox.de


Folgen des Widerrufs.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Für den Fall, dass der Kunde die empfangenen Leistungen nicht zurückgewähren kann, ist der Kunde verpflichtet MOBOX insoweit Wertersatz leisten zu müssen. Dies beinhaltet teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährte Leistungen. Die kann dazu führen, dass der Kunde seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen noch für den Zeitraum bis zur Nutzung nachkommen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit erfüllt werden.

Die Frist für den Kunden beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für MOBOX beginnt diese Frist mit deren Empfang.

Besondere Richtlinien

Wird der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt, bevor der Kunde seine Ansprüche geltend gemacht hat, erlischt das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig.

Ende der Widerrufsbelehrung

4a. Schlichtungsverfahren nach VSBG

Nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) ist MOBOX zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und wird dies auch nicht freiwillig tun.



5. Transport und damit verbundene Kosten.

5.1 Ist die Anlieferung der Boxen vereinbart, übernimmt MOBOX den Transport der Boxen zu und von der vom Kunden angegebenen Adresse. Transporte sind nur in dem von MOBOX angegebenen Liefergebiet angeboten. Alles Weitere ist nur nach Vereinbarung möglich.

5.2 Der Kunde hat MOBOX die vereinbarten Transportkosten der Lieferung zu erstatten. Die Transportkosten für die Anlieferung der Containerbox zu Mietbeginn sind nach Unterzeichnung des Mietvertrages fällig. Die reinen Transportkosten werden je nach Größe der Box abgerechnet.

S -> 5,- €
M -> 10,- €
L -> 15,- €
XL -> 75,- €

Dabei ist es unerheblich, ob der Kunde alle Boxen auf einmal zurückliefern lässt oder nur eine Einzelbox oder einen Teil seines Bestandes.

6. Mietdauer und Kündigung.

6.1 Der Kunde mietet die Boxen auf unbestimmte Zeit. Die Mindestmietdauer muss mindestens einen Monat betragen. Unberührt bleibt die Möglichkeit, die Artikel vor Ablauf der Mindestmietdauer zurückzugeben. Mit Anlieferung der Box oder Boxen an die angegebene Adresse beginnt die Mietzeit offiziell.

6.2 Der Kunde kann das Mietverhältnis mit der Rückgabe seiner letzten Box und ohne gesonderte Kündigung beenden. Eine automatische Endabrechnung erhält für den jeweiligen Auftrag erhält der Kunde von MOBOX automatisch.


(6.3 Fällt weg?!)

6.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. MOBOX ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit der Mietzahlung mehr als drei Monate im Rückstand ist.



7. Zur Miete

7.1 Die im Mietvertrag angegebene Miete ist vom Kunden monatlich fällig.

7.2 Der Kunde kann die Höhe der Miete während der Mietzeit per SEPA-Mandat, PayPal, Kreditkarte (Visa oder Mastercard), Sofort-Überweisung und Klarna bezahlen. Als Zahlungsabwickler nutzt MOBOX den Anbieter CopeCart. MOBOX sendet die Rechnungen per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.

7.3 Zahlt der Kunde die vereinbarte Miete erst in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.



8. Pflichten von MOBOX

Nach Beendigung der Mietzeit ist MOBOX verpflichtet, die vom Kunden in das Fahrzeug geladenen Boxen sicher an die angegebene Adresse des Kunden zu transportieren. Die Boxen sind am Lagerort sicher und ordnungsgemäß in einem Lagerhaus aufbewahrt.



9. Pflichten des Kunden.

9.1 Bauliche Veränderungen an den Boxen durch den Kunden sind nicht gestattet.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die in den Boxen einzulagernden Gegenstände so zu verpacken, dass sie gegen Verlust und Beschädigung gesichert sind und MOBOX dabei nicht zu Schaden kommt. Die Box kann zur Inspektion geöffnet werden, wenn der Fahrer Bedenken hinsichtlich der Transportsicherheit der Ladung hat. MOBOX ist berechtigt, die Leistung in Bezug auf den Transport zu verweigern, wenn dieser verweigert wird.

9.3 Ändern sich der Name oder die Kontaktdaten des Kunden, hat er dies MOBOX unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

9.4 Der Kunde hat kein Recht, die Boxen an eine andere Person weiterzuvermieten.



10. Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, die Boxen vor Übernahme zur Verladung zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich MOBOX mitzuteilen. Ansonsten gelten die Boxen als mangelfrei, es sei denn, der Mangel wurde von MOBOX arglistig verschwiegen. Der Kunde hat MOBOX unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Kiste beim Verladen beschädigt wird. Über die Mängel oder Schäden an der Box wird ein Protokoll erstellt, das der Kunde und MOBOX unterzeichnen müssen.



11. Versicherung.

MOBOX ist haftpflichtversichert. Dies entspricht einem versicherten Maximum von 3.000 Euro für die gemietete XL-Box und maximal 100 Euro für die S-Box. Deutschland ist das einzige Land, in dem dies gültig ist. Schäden, die durch die Lagerung von nicht zugelassenen Gegenständen (Abs. 3) entstehen, sind nicht versichert. Die Deckungssumme kann auf Wunsch und Kosten des Kunden erhöht werden.



12. Rückgabe der Mietsache.

12.1 Der Kunde hat die Containerbox am Ende der Mietzeit entweder entleert und gereinigt zur Abholung bereitzustellen oder im Lager von MOBOX anzuliefern.

12.2 MOBOX wird die vereinbarte Miete als Entschädigung für die Zeit der Zurückhaltung der Containerbox verlangen, wenn der Kunde sie nach Ablauf der Mietzeit nicht zurückgibt. Weitere Schäden können nach wie vor geltend gemacht werden.

12.3 MOBOX behält sich das Recht vor, die Box zu öffnen und darin befindliche Gegenstände zu versteigern oder zu entsorgen, wenn der Kunde nach Rückgabe der Boxenn Gegenstände darin zurückgelassen hat und der Kunde diese nicht innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Aufforderung entfernt. Die Kosten für den Fall der Verwertung oder Entsorgung trägt der Kunde. Soweit MOBOX aufgrund des Mietverhältnisses noch Mietzahlungen des Kunden zustehen, können diese mit den Verwertungserlösen verrechnet werden.



13. Haftung von MOBOX

13.1 MOBOX ist nach Maßgabe des Gesetzes ( 425 ff. HGB) für den Abtransport allfälliger Kisten und Fremdbehälter vom Auftraggeber und deren Rückgabe an den Auftraggeber nach Beendigung der Mietzeit verantwortlich.

13.2 Die Haftung von MOBOX für Inhaltsschäden ist der Höhe nach auf die Versicherungsleistung (16. ) begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, böswillige Absicht oder ein Verstoß gegen die wesentlichen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Einhaltung wesentlicher Pflichten ist zur Erreichung des Vertragszwecks zwingend erforderlich. Dazu gehört insbesondere die Pflicht zum pfleglichen Umgang mit den Boxen bei Transport und Lagerung. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Wunsch des Kunden (11. ) ändert sich nicht.

13.3 Darüber hinaus lehnt MOBOX jede Verantwortung im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt, insbesondere einer Naturkatastrophe, ab.

13.4 Werden Ansprüche direkt gegen die gesetzlichen Vertreter oder MItarbeiter von MOBOX geltend gemacht, gelten auch für diese die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze.

13.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen berühren nicht die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.



14. Datenschutz.

14.1 MOBOX erhebt im Rahmen des Mietvertrages Daten des Auftraggebers. MOBOX hält sich an die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes. MOBOX wird Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Personalausweisnummer und Bankverbindung, nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

14.2 Ohne die vorherige Einwilligung des Kunden wird MOBOX die Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen oder weitergeben.

14.3 Dem Kunden steht es jederzeit frei, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu verlangen, diese zu ändern oder löschen zu lassen. Dies kann mit einer E-Mail an erfolgen.

info@mobox.de

Die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung kann nicht gewährleistet werden, wenn der Kunde die Löschung seiner Daten während der Vertragslaufzeit veranlasst.



15. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

MOBOX behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Ausgenommen von diesen Änderungen sind bereits abgeschlossene Mietverträge. Soweit nicht eine gesetzliche Änderung oder behördliche Anordnung eine Änderung erforderlich macht, werden die nach den bei Abschluss des Mietvertrages geltenden Bedingungen behandelt.

Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Rücktrittserklärung kündigen, wenn die Änderungen für ihn nachteilig sind. Wenn der Kunde zum Monatsende nicht kündigt, gilt die Änderung für diesen mit Ablauf der Monatsfrist.



16. Sonstiges

16.1 Forderungen des Kunden müssen zur Aufrechnung mit Forderungen von MOBOX unbestritten oder rechtskräftig belegt sein.

16.2 Der Vertrag kann nur schriftlich geändert oder ergänzt werden. Dies gilt auch für Überarbeitungen dieses Abschnitts.

(hier nochmal schauen)

16.3 Auf die Verträge zwischen MOBOX und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

16.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis zwischen MOBOX und dem Kunden ist abhängig davon, ob der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder es sich um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. MOBOX ist zusätzlich berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

16.5 Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen und der Vertrag als Ganzes in vollem Umfang in wirksam. An die Stelle der Unwirksamkeit treten die gesetzlichen Vorschriften.

16.6 Vertragssprache ist Deutsch.